Wir sind für Sie da!
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»Module« nach §5 BKrFQG i.V. mit §4 BKrFQV zum Eintrag der »95« in die Fahrerlaubnis
Die vorgeschriebene Weiterbildung nach dem BKrFQG wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Berufskraftfahrerqualifikations-Module bezeichnet. Warum aber sprechen überhaupt alle von 5 Modulen?
Wortlaut des § 4 BKrFQV:
(1) Durch die Weiterbildung sind die in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und zu wiederholen. Dabei genügt es, dass aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist.
(2) Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten (Zeiteinheiten) von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten erteilt werden; die Unterrichtseinheiten können bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden. Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen.
Die führenden Verlage für Aus- und Weiterbildungsmedien haben nun die Kenntnisbereiche eigenständig in 5 Module zusammengefasst. Somit hat sich bei den Teilnehmern und den meisten Ausbildungsstätten der Sprachgebrauch auf diese
5 Module (Berufskraftfahrerqualifikations-Module) gefestigt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung und würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen.
Ansprechpartnerin: Tanja Klüber
Otto-Hahn-Straße 3a | 22946 Trittau
Tel.: (04154) 709 759
Schulungsräumlichkeiten
Der Unterricht findet in unseren Schulungsräumen statt.
Unsere Unterrichtsgruppen bestehen aus bis zu max. 8 Teilnehmerinnen/Teilnehmern.
Die Fortbildungsmaßnahmen sind auch bei Ihnen vor Ort möglich. Hierzu muss ein Schulungsraum in Ihrem Unternehmen zugelassen sein. Die Teilnehmergruppe sollte dann aus 10 bis 20 Teilnehmerinnen/Teilnehmern bestehen.
Konditionen
Bitte erfragen Sie die Preise für Ihre Fortbildungen telefonisch oder per Mail bei uns. Sie bekommen dann ein maßgeschneidertes Angebot auf Basis Ihrer konkreten Anfrage.
Weitere Informationen und Terminabsprachen bitte unter Telefon: (04154) 709 759 oder schicken Sie uns Ihre Anfrage einfach per Mail: mail@staplerschule-trittau.de
Schulungstermine für Berufskraftfahrer
alle Module (1-5) in nur 4 Tagen | 375,00 € | 11.01.-14.01.2021 | aufgrund Corona abgesagt |
Modul 1 ECO-Fahren | 85,00 € | Auf Anfrage | |
Modul 2 Sozialvorschriften | 85,00 € | Di. 16.02.2021 | |
Modul 3 Sicherheit im Fokus | 85,00 € | Mo. 15.03.2021 | |
Modul 4 Der Kunde im Mittelpunkt | 85,00 € | Di. 20.04.2021 | |
Modul 5 Ladungssicherung optimieren | 85,00 € | Di.17.05.2021 |
Inhalte der Module:
Modul 1 ECO-Fahren
Modul 2 Sozialvorschriften
Modul 3 Sicherheit im Fokus
Modul 4 Der Kunde im Mittelpunkt
Modul 5 Ladungssicherung optimieren